Switzerland Travel Centre Switzerland Travel Centre
  • Blog
  • Tour Operator / B2B / Hotels
  • Über uns
  • Unser Team
  • Kontakt
  • deDeutsch
    • frFrançais
    • itItaliano
    • enEnglish
  • Rundreise
    • Glacier Express
    • Bernina Express
    • GoldenPass Line
    • Grand Tour of Switzerland
    • Mehr Panoramareisen
  • Hotel Schweiz
    • Hotel Specials
    • Wanderhotels
    • Online buchen
    • Ferienwohnungen Schweiz
    • Alphütten Schweiz
  • Ausflüge Schweiz
    • Bergausflüge
    • Regionalpässe
    • Voluntourismus – Freiwilligenarbeit Schweiz
    • Swiss Coupon Pass
  • Gruppenreisen
    • Gruppenreisen
    • Seminare & Incentives
    • Anlässe
  • Swiss Travel Passes
    • Übersicht
    • Swiss Travel Pass
    • Swiss Half Fare Card
    • Swiss Travel Pass Flex
  • Gutscheine
  • Blog
  • Tour Operator / B2B / Hotels
  • Über uns
  • Unser Team
  • Kontakt
  • deDeutsch
    • frFrançais
    • itItaliano
    • enEnglish
  • Rundreise
    • Glacier Express
    • Bernina Express
    • GoldenPass Line
    • Grand Tour of Switzerland
    • Mehr Panoramareisen
  • Hotel Schweiz
    • Hotel Specials
    • Wanderhotels
    • Online buchen
    • Ferienwohnungen Schweiz
    • Alphütten Schweiz
  • Ausflüge Schweiz
    • Bergausflüge
    • Regionalpässe
    • Voluntourismus – Freiwilligenarbeit Schweiz
    • Swiss Coupon Pass
  • Gruppenreisen
    • Gruppenreisen
    • Seminare & Incentives
    • Anlässe
  • Swiss Travel Passes
    • Übersicht
    • Swiss Travel Pass
    • Swiss Half Fare Card
    • Swiss Travel Pass Flex
  • Gutscheine

Home > Pauschalreiserichtlinie

Pauschalreiserichtlinie

Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemässe Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt aussergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäss durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäss Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteile der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. STC Switzerland Travel Centre AG hat eine Insolvenzabsicherung mit dem Schweizer Garantiefonds abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren (Garantiefonds der Schweizer Reisebranche, Etzelstrasse 42, 8038 Zürich, Tel: +41 44 / 488 10 70, www.garantiefonds.ch), wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von STC Switzerland Travel Centre AG verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

SO VIEL SCHWEIZ GIBT ES NUR BEI UNS

Wir kennen jede Ecke der Schweiz persönlich und teilen gerne unser Wissen und unsere Erfahrungen mit Ihnen. Damit Ihre Ferien in der Schweiz zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.


Bei Fragen sind wir gerne für Sie da:
+41 43 210 55 00


Jetzt einsteigen und Meilen sammeln

miles-and-more


ABONNIEREN SIE UNSEREN NEWSLETTER

Weitere Links

  • Miles & More
  • Swiss Coupon Pass
  • Swiss Travel Passes

Wir sind ein Unternehmen von

SBB CFF FFS
hotelleriesuisse
Schweiz Tourismus

 

Facebook
Instagram
Twitter
LinkedIn
Xing
  • Broschüre
  • Medien
  • Jobs
  • Kontakt
  • Seitenübersicht

Website by Cloud 9

  • FAQ Ferien Schweiz
  • Pauschalreiserichtlinie
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

© 1998 - 2019 Switzerland Travel Centre

Back to the top